Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Volkshochschule Vohenstrauß e.V.

1. Anmeldung

1. Anmeldung

1.1       Die Veranstaltungen der Volkshochschule (VHS) sind offen für alle. Eine Anmeldung berechtigt zur Teilnahme.

1.2       Die Anmeldung kann schriftlich, per Fax, persönlich, telefonisch, per E-Mail oder über unsere Homepage erfolgen.

Mit der Anmeldung erkennen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.

Der Vertrag kommt mit der Anmeldung zu einer Veranstaltung und der Annahme durch die VHS zustande.

Melden Sie sich bitte rechtzeitig an, d.h. wenigstens eine Woche vor dem Veranstaltungstermin. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Ist eine Veranstaltung ausgebucht und kann Ihre Anmeldung nicht berücksichtigt werden, erhalten Sie umgehend Bescheid.

 

Findet eine Veranstaltung wie angekündigt statt, werden Sie nicht benachrichtigt.


2. Teilnahmegebühren/Bezahlung

2.1       Mit Ihrer Anmeldung geben Sie Ihr Einverständnis zur einmaligen Abbuchung der für die entsprechende Veranstaltung genannten Gebühren.

2.2       Kosten, die im Programmheft für Lern- und Arbeitsmittel genannt sind, werden gesondert erhoben.

2.3       Die Stornogebühr bei Rücklastschrift aufgrund falscher Bankdaten oder mangelnder Deckung werden dem/der Teilnehmer/in weiterbelastet.

2.4       Falls die Kursgebühr nicht im Lastschriftverfahren eingezogen werden darf, ist die Gebühr bei Kursbeginn bar zu den angegebenen Öffnungszeiten zu entrichten.

2.5       Ist eine Rechnung gewünscht fallen zusätzlich Gebühren in Höhe von 3 € an.

2.6       Für nachträgliche Teilnahmebescheinigungen werden jeweils 5 € berechnet.


3. Ermäßigungen

vhs-Mitglieder erhalten bei einigen Veranstaltungen eine Ermäßigung auf die Gebühr. Der Anspruch ist vor Kursbeginn zu belegen. Über den Umfang der Ermäßigung informieren Sie sich bitte im Büro der vhs.

 

 

 


4. Lehrplanänderungen

Die vhs kann vom Vertrag zurücktreten, wenn

4.1       die Mindestteilnahmezahl nicht erreicht ist,

4.2       die von der vhs verpflichtete Lehrkraft aus einem Grund ausfällt, den die vhs nicht zu vertreten hat.

Wenn die VHS aus diesen Gründen vom Lehrplan (Programmheft) abweicht, werden Sie rechtzeitig informiert. Kosten entstehen dabei für Sie nicht.

4.3.      Nachholen und Ausfallen von Kursterminen regeln die Dozenten (in Absprache mit der VHS) mit den Kursteilnehmer/innen. Vertretung einzelner Stunden eines Ersatzdozenten sind möglich.


5. Abmeldung/Rücktritt

Ein Rücktritt vom Kurs ist nur möglich, wenn

5.1       Sie spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin Ihre Abmeldung dem jeweiligen VHS-Büro schriftlich, telefonisch oder persönlich mitteilen.

Eine Erklärung gegenüber der Kursleiter oder eine Stornierung bei der Bank ist unwirksam.

Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt. Der Nachweis der Abmeldung obliegt dem/der Teilnehmer/in.

5.2       Ihnen nach Beginn einer Veranstaltung bzw. nach Ablauf der 3-Tages-Frist (siehe 5.1) eine Erkrankung ärztlich bescheinigt wird.

In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% der Kursgebühr sowie die anteilige Kursgebühr erhoben. Als Datum des Rücktritts gilt der Eingangszeitpunkt des Attestes. Ärztliche Bescheinigungen nach Kursende werden nicht mehr berücksichtigt.

Beträgt die Gebühr für eine Veranstaltung weniger als 15 Euro, so wird diese ganz berechnet. Im Einzelfall können auch noch angefallene Materialkosten weiter verrechnet werden.

Für jede nicht widerrufene Anmeldung wird die volle Gebühr fällig.

Für Studienreisen gelten gesonderte Bestimmungen der Veranstalter.

5.3       Bei Mehrfachanmeldungen ist der Anmeldende für die Gebühr der angemeldeten Personenzahl zahlungspflichtig.

 

Ein Rücktritt vom Kurs ist nur möglich, wenn

5.1       Sie spätestens drei Werktage vor dem Veranstaltungstermin Ihre Abmeldung dem jeweiligen VHS-Büro schriftlich, telefonisch oder persönlich mitteilen.

Eine Erklärung gegenüber der Kursleiter oder eine Stornierung bei der Bank ist unwirksam.

Das Fernbleiben vom Kurs gilt nicht als Rücktritt. Der Nachweis der Abmeldung obliegt dem/der Teilnehmer/in.

5.2       Ihnen nach Beginn einer Veranstaltung bzw. nach Ablauf der 3-Tages-Frist (siehe 5.1) eine Erkrankung ärztlich bescheinigt wird.

In diesem Fall wird eine Stornogebühr in Höhe von 20% der Kursgebühr sowie die anteilige Kursgebühr erhoben. Als Datum des Rücktritts gilt der Eingangszeitpunkt des Attestes. Ärztliche Bescheinigungen nach Kursende werden nicht mehr berücksichtigt.

Beträgt die Gebühr für eine Veranstaltung weniger als 15 Euro, so wird diese ganz berechnet. Im Einzelfall können auch noch angefallene Materialkosten weiter verrechnet werden.

Für jede nicht widerrufene Anmeldung wird die volle Gebühr fällig.

Für Studienreisen gelten gesonderte Bestimmungen der Veranstalter.

5.3       Bei Mehrfachanmeldungen ist der Anmeldende für die Gebühr der angemeldeten Personenzahl zahlungspflichtig.


6. Leistungsumfang, Schriftform

 

 

Der Umfang der Leistungen der VHS ergibt sich aus der Veranstaltungsbeschreibung des Semesterprogramms oder anderen Veröffentlichungen der VHS. Keine Lehrkraft ist berechtigt, die Vertragsbedingungen zu ändern oder im Namen der VHS irgendwelche Zusagen abzugeben. Änderungen jeglicher Art bedürfen der Schriftform.

 


7. Haftung

 

Die VHS haftet für Schäden jedweder Art nur in Fällen, in denen ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dies gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei Studienreisen, -fahrten  und Exkursionen gelten die Regelungen des deutschen Reisegesetzes. Die Haftung übernimmt der Veranstalter und nicht die VHS. Für Organisation und Durchführung ist das jeweils beauftragte Reiseunternehmen verantwortlich. Die VHS tritt lediglich als Vermittler der Reisen auf.

Bei Verlust oder Diebstahl übernimmt die VHS keine Haftung

 


8. Urheberschutz

 

Fotografieren und audiovisuelle Mitschnitte sind in den Veranstaltungen nicht gestattet.

Ausgeteiltes Lehrmaterial darf ohne Genehmigung der VHS nicht vervielfältigt werden.

Das Kopieren von Programmen und Software der vhs ist untersagt. Lizenzrechtliche Konsequenzen sind vom Betroffenen zu tragen.

Das Installieren von Dateien und Programmen, die außerhalb der vhs erstellt wurden, ist verboten.

Werden in diesem Zusammenhang durch jemanden Schäden an der Hardware- oder Software-Installation der vhs verursacht (z.B. durch eingeschleppte Computerviren o.ä.), so hat der Betroffene die Kosten für die gesamte Schadensbeseitigung zu tragen.


9. Datenschutz

 

Die Ausführungen dazu finden Sie in unserer Homepage unter der Rubrik „Datenschutz“.


10. Unterrichtsräume

 

Die jeweilige Hausordnung in den Veranstaltungsräumen ist verbindlich.


11. Sonstiges

 

Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren ihre Gültigkeit.